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PECS Materialien mit Ihre Krankenkasse beantragen

Um Ihren Schüler mit einem Kommunikationsbuch zu versorgen, können Sie dieses mit Zubehör als Hilfsmittel beantragen.
Hierfür müssen Sie folgendes tun:

  1. Besorgen Sie eine Hilfsmittel-Verordnung von Ihrem Arzt. Darauf muss die Hilfsmittelnummer: 16.99.01.0004 (Bilder für PECS) oder 16.99.01.0005 (METACOM) stehen. Das Bild zeigt Ihnen verschiedene mögliche Formulierungen für die Verordnung:
    Verordnung Hilfsmittel
  2. Sie benötigen eine Stellungnahme von der Logopädin/ dem Logopäden, der Lehrerin/ dem Lehrer, warum eine Versorgung mit diesem Material (gegebenenfalls eine Schulung der Angehörigen) sinnvoll ist.
  3. Hier finden Sie ein Formular der benötigten Informationen. Bitte füllen Sie dieses aus und schicken Sie es postalisch** oder per Email mit der Verordnung und Stellungnahme an unser Büro:
    PEC GERMANY
    Hilfsmittel
    Leithen 82
    94544 Hofkirchen
  4. Wir reichen diese Unterlagen mit dem erstellten Angebot bei Ihrer Krankenkasse ein. Sofern der Schüler noch nicht anderweitig versorgt wurde, ist die Ausstattung mit dem PECS Kommunikationsbuch oft unkompliziert.
  5. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse eine Bestätigung der Übernahme der Kosten.
  6. Wir schicken Ihnen die im Angebot enthaltenen Materialien in Ihrer Wunschfarbe zu. Trainingshandbücher sind auf Anfrage auch in Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Griechisch, Polnisch, Portugiesisch oder Arabisch erhältlich.
  7. Viel Erfolg! Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: pecs-germany@pecs.com